MNS wieder Pflicht im Betriebsgebäude

Die aktuelle Gesamtsituation macht es erforderlich, dass für den Parteienverkehr ab 14.09.2020 wieder ehöhte Vorsichtsmaßnahmen umgesetzt werden müssen. Gerne stehen wir, wie im Frühjahr 2020 gut gelebt, auch per Telefon, Fax oder E-Mail für Sie zur Verfügung. Machen Sie davon Gebrauch!

Bei Betreten des Betriebsgebäudes gilt:

  • Betreten und Bewegung im Gebäude nur mit MNS erlaubt.
  • Betreten der Gebäude ist nur gesunden Personen ohne Symptomen wie Fieber, Husten, Halskratzen, Geruchs- oder Geschmacksverlust, gestattet.
  • Hände-Desinfektionsspender im Eingangsbereich ist verpflichtend zu verwenden.
  • Sicherheitsabstand von 1 Meter zu Mitarbeitern und anderen Kunden ist einzuhalten.