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Umstellung der Messintervalle

Umstellung der Messintervalle

Die Stadtwerke Kitzbühel führen derzeit eine schrittweise Umstellung auf intelligente
Messgeräte (Smart Meter - IME) durch. Diese Umstellung erfolgt im Rahmen gesetzlicher
Vorgaben sowie zur Weiterentwicklung einer modernen und zukunftssicheren
Energieinfrastruktur. Grundlage ist der §54 des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes
(ElWG), welches Ende 2025 beschlossen wurde. Dieses regelt nun unter anderem den
Einsatz von Smart Metern neu. Bisher wurden nur Tageswerte erfasst, die
viertelstündliche Erfassung und Übermittlung gilt nun österreichweit für alle
Netzbetreiber als gesetzlicher Standard.

Was wird umgestellt?
Anlagen mit Erzeugungszählpunkt (z. B. Photovoltaik) sowie Verbrauchsanlagen mit
einem jährlichen Stromverbrauch von größer als 5.000 kWh wurden zum 19.03.2026
bereits umgestellt, dies können Sie bei Bedarf jederzeit im Kundenportal einsehen. Die
Umstellung erfolgte automatisiert im Hintergrund und betrifft die
Messdatenverarbeitung Ihres Stromzählers.

Werden auch andere Kunden umgestellt? - Ja, die Umstellung erfolgt schrittweise:
Anlagen mit einem Jahresverbrauch zwischen 1.500 kWh und 5.000 kWh wurden von uns ebenfalls bereits umgestellt, damit sie in den Genuss des günstigen Sommer Niederarbeitspreis kommen.
Anlagen mit einem Jahresverbrauch kleiner als 1.500 kWh werden bis Ende 2027 umgestellt.

Was bedeutet das für Sie? - Für Sie als Kundin bzw. Kunde ergeben sich durch die
Umstellung folgende Vorteile:
• Transparentere Verbrauchsdaten - Verbrauchsspitzen erkennen
• Unterstützung der Energiewende (z. B. Integration/Auslegung von Photovoltaik
Anlagen)
• Zukunftssichere Messtechnik – Lastverschiebung gezielt planen

Günstiger Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP):
Laut Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2026 gilt eine neue Regelung, die niedrigere
Netzkosten im Sommer ermöglicht. Voraussetzung dafür ist eine viertelstundengenaue Messung Ihres Stromverbrauchs.

Geltungszeitraum: 01. April bis 30. September im Zeitraum 10:00 bis 16:00 Uhr
Wer von SNAP profitieren möchte, kann auf IME umstellen. - Ihr Preisvorteil: 2026 Standard-Haushaltskunden 0,0136€/kWh.

Widerspruch möglich: Haushaltskundinnen und Haushaltskunden können gemäß § 54 Abs. 2 ElWG der Speicherung und Übermittlung von Tages- und Viertelstundenwerten widersprechen (Opt-Out), sofern keine gesetzlichen Ausschlussgründe bestehen.
Wenn Sie ein Opt-Out beantragen möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich an unseren Kundenservice.
Bei Kunden die bereits einen Opt-Out Wunsch beantragt haben, bleibt dieser weiterhin
bestehen und diese werden auch nicht umgestellt.

Auch im Falle eines Opt-Out bleibt gesetzlich verpflichtend:
• die monatliche Übermittlung abrechnungsrelevanter Zählerstände
• die Speicherung von Monatswerten
• die Ermittlung und Übermittlung des höchsten monatlichen Viertelstunden Leistungswertes

Ein Opt-Out ist insbesondere nicht zulässig bei:
• Nutzung eines dynamischen Tarifs
• Betrieb einer Ladestation
• Betrieb einer Wärmepumpe
• Betrieb eines stationären Energiespeichers
• bestehender Einspeiseanlage (z. B. Photovoltaik)
• Teilnahme an gemeinsamer Energienutzung (§ 68ff ElWG)

Bitte beachten Sie, dass bei einem erfolgten Widerspruch der günstigere Sommer
Netztarif nicht zu Verfügung steht.

Wichtig: Für Sie besteht kein Handlungsbedarf. Die Umstellung erfolgt gestaffelt
ohne Ihr Zutun und ohne Versorgungsunterbrechung. Ob ihr Stromzähler bereits umgestellt wurde, können Sie jederzeit in unserem Webportal einsehen.

Sie können dort auch jederzeit selbständig die Umstellung durchführen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Vielen Dank und liebe Grüße
Ihr Team der Stadtwerke Kitzbühel