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Umstellung der Messintervalle

Umstellung der Messintervalle

Die Stadtwerke Kitzbühel führen derzeit eine schrittweise Umstellung auf intelligente Messgeräte (Smart Meter - IME) durch. Diese Umstellung erfolgt im Rahmen gesetzlicher Vorgaben sowie zur Weiterentwicklung einer modernen und zukunftssicheren Energieinfrastruktur. Grundlage ist der § 54 des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG), welches Ende 2025 beschlossen wurde. Dieses regelt nun unter anderem den Einsatz von Smart Metern neu. Bisher wurden nur Tageswerte erfasst, die viertelstündliche Erfassung und Übermittlung gilt nun österreichweit für alle Netzbetreiber als gesetzlicher Standard.

Was wird umgestellt?
Anlagen mit Erzeugungszählpunkt (z. B. Photovoltaik) sowie Verbrauchsanlagen mit einem jährlichen Stromverbrauch von größer als 5.000 kWh wurden zum 19.03.2026 bereits umgestellt, dies können Sie bei Bedarf jederzeit im Kundenportal einsehen. Die Umstellung erfolgte automatisiert im Hintergrund und betri t die Messdatenverarbeitung Ihres Stromzählers.

Werden auch andere Kunden umgestellt? - Ja, die Umstellung erfolgt schrittweise:
Anlagen mit einem Jahresverbrauch zwischen 1.500 kWh und 5.000 kWh wurden von uns ebenfalls bereits umgestellt, damit siein den Genuss des günstigen Sommer Niederarbeitspreis kommen.
Anlagen mit einem Jahresverbrauch kleiner als 1.500 kWh werden bis Ende 2027 umgestellt.

Was bedeutet das für Sie? - Für Sie als Kundin bzw. Kunde ergeben sich durch die Umstellung folgende Vorteile:
Transparentere Verbrauchsdaten - Verbrauchsspitzen erkennen
Unterstützung der Energiewende (z. B. Integration/Auslegung von Photovoltaik Anlagen)
Zukunftssichere Messtechnik – Lastverschiebung gezielt planen

Günstiger Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP):
Laut Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2026 gilt eine neue Regelung, die niedrigere Netzkosten im Sommer ermöglicht.Voraussetzung dafür ist eine viertelstundengenaue Messung Ihres Stromverbrauchs.

Geltungszeitraum: 01. April bis 30. September im Zeitraum 10:00 bis 16:00 Uhr

Wer von SNAP profitieren möchte, kann auf IME umstellen. - Ihr Preisvorteil: 2026 Standard-Haushaltskunden 0,0136 €/kWh.

Widerspruch möglich: Haushaltskundinnen und Haushaltskunden können gemäß § 54 Abs. 2 ElWG der Speicherung und Übermittlung von Tages- und Viertelstundenwerten widersprechen (Opt-Out), sofern keine gesetzlichen Ausschlussgründebestehen.
Wenn Sie ein Opt-Out beantragen möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich an unseren Kundenservice.
Bei Kunden die bereits einen Opt-Out Wunsch beantragt haben, bleibt dieser weiterhin bestehen und diese werden auch nicht umgestellt.

Auch im Falle eines Opt-Out bleibt gesetzlich verpflichtend:
die monatliche Übermittlung abrechnungsrelevanter Zählerstände
die Speicherung von Monatswerten
die Ermittlung und Übermittlung des höchsten monatlichen Viertelstunden Leistungswertes

Ein Opt-Out ist insbesondere nicht zulässig bei:
Nutzung eines dynamischen Tarifs
Betrieb einer Ladestation
Betrieb einer Wärmepumpe
Betrieb eines stationären Energiespeichers
bestehender Einspeiseanlage (z. B. Photovoltaik)
Teilnahme an gemeinsamer Energienutzung (§ 68 ElWG)

Bitte beachten Sie, dass bei einem erfolgten Widerspruch der günstigere Sommer Netztarif nicht zu Verfügung steht.

Wichtig: Für Sie besteht kein Handlungsbedarf. Die Umstellung erfolgt gestaffelt ohne Ihr Zutun und ohne Versorgungsunterbrechung. Ob ihr Stromzähler bereits umgestellt wurde, können Sie jederzeit in unserem Webportal einsehen.
Sie können dort auch jederzeit selbständig die Umstellung durchführen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Vielen Dank und liebe Grüße
Ihr Team der Stadtwerke Kitzbühel