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Anmeldung Netzanschluss Kleinstgenerator bis 0,8 kW (in Summe)

Wie läuft die Meldung ab?

  • Sie sind Netzkunde der Stadtwerke Kitzbühel.
  • Sie nehmen Ihre Rechnung, auf Seite 1 steht oberhalb der Tabelle Ihr Zählpunkt, beginnend mit AT.005130.00000. gefolgt von vielen Nullen und danach Zahlen und ev. einen Buchstaben.
  • Sie füllen untenstehendes Formular aus.
  • Nachdem Sie es abgesendet haben, gelangt der Inhalt sofort in unsere Abteilung Strom Netz, die Ihre Anfrage bearbeitet.
  • Es kann notwendig sein, dass wir Ihren Zähler tauschen müssen. In diesem Fall kontaktieren wir Sie mit einer Terminbitte.
  • Wenn alles in Ordnung ist, melden wir Ihnen das binnen 14 Tagen zurück.
  • WICHTIG: Vor dieser Rückmeldung dürfen Sie Ihr "Balkonkraftwerk" nicht in Betrieb nehmen!!!
  • Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wird Ihnen für diese Kleinsterzeugeranlage kein Zählpunkt vergeben und daraus resultierend bekommen Sie auch keine Vergütung für einen allenfalls eingespeisten Strom.
  • Sollten Sie Ihre Anlage erweitern und dadurch mehr als 800 W Leistung haben, müssen Sie eine Anlage melden. Für diesen Fall ist dieses Formular ungültig. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt erhöhen, müssen Sie die Anlage ebenso neu melden! ACHTUNG: Sie dürfen nur eine Anlage maximal 800 W Leistung an einem Zählpunkt betreiben! Ist sie leistungsstärker, ist sie neu zu genehmigen!

Angaben zum Anschlussobjekt/Anlage

Angaben zu Kleinstgenerator(en)

Bedingungen zum erleichterten Netzzutritt von Kleinsterzeugungsanlagen bis 0,8 kW in Summe

  • Die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage erfolgt frühestens in zwei Wochen ab dem Datum dieser Anmeldung. In dieser Zeit wird der Netzbetreiber die Eignung des Zählers prüfen und diesen – wenn notwendig – austauschen. Die Kosten für den Zählertausch sind vom Kunden zu tragen.
  • Dem Betreiber ist bewusst, dass er für die vorschriftsmäßige Installation und den Betrieb seiner Anlage selbst zuständig und verantwortlich ist. Es ist seitens des Betreibers sicherzustellen, dass die elektrische Anlage für den Anschluss einer Erzeugungsanlage geeignet ist und die Herstellerangaben eingehalten werden. Das Beiziehen eines Elektrikers wird empfohlen und gewährleistet eine sichere Installation und den klaglosen Betrieb. Der Netzbetreiber nimmt den Anschluss der Kleinsterzeugungsanlage lediglich zur Kenntnis.
  • Die Erzeugungsanlage verfügt über einen Konformitätsnachweis einer zertifizierten Prüfstelle, dass die ENS (selbsttätig wirkende Netzentkupplung) die normativen Anforderungen erfüllt. Akzeptiert werden Prüfungen nach den Regelwerken OVER25 oder VDE AR-N 4105 bzw. DIN VDE V 0124-100. Der Netzbetreiber kann diesen Konformitätsnachweis einfordern.
  • Für die Erzeugungsanlage existiert kein Stromabnahmevertrag, sie ist für die Abdeckung des Eigenverbrauches vorgesehen. Die Vereinbarung über die Abgeltung von allfällig ins öffentliche Netz eingespeister Energie ist Sache des Kunden.
  • Der Netzbetreiber nimmt den Anschluss der Kleinsterzeugungsanlage(n) lediglich zur Kenntnis und duldet diese auch im Sinne der Allgemeinen Verteilernetzbedingungen (AB-VN). Dem Betreiber ist bewusst, dass er für die vorschriftsmäßige Installation in seiner Anlage selbst zuständig und verantwortlich ist.
  • Bei einer Erhöhung der Anschlussleistung, etwa durch das Hinzufügen weiterer Kleinsterzeugungsanlagen, ist eine formale Netzzugangsanmeldung durch den Kunden bzw. dessen beauftragten Elektriker vorzunehmen.
  • Bei dauerhafter Außerbetriebnahme der Erzeugungsanlage muss dies dem Netzbetreiber mitgeteilt werden.