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Ihr Zugang zum Verteilnetz der Stadtwerke Kitzbühel

Die hier vorliegende Information soll als Bauherreninfo gelten. Es wird explizit darauf verwiesen, dass sich Elektroinstallateure an die geltenden Normen und Regeln (ua TAEV idgF) halten müssen und durch diesen Text nicht von diesen Regelwerken entbunden sind.
Diese Information gilt auch nur für das Verteilnetz der Stadtwerke Kitzbühel, welches sich über KG 82107 Kitzbühel Land und KG 82108 Kitzbühel Stadt erstreckt, mit Ausnahme von Schwedenkapelle, einen kleinen Bereich am Lebenberg und einen Bereich am Kitzbüheler Horn.

Neu- oder Zu-/Umbau

Damit Sie Ihr Bauvorhaben beim Stadtbauamt der Stadtgemeinde Kitzbühel einreichen können, müssen Sie gemäß der Tiroler Bauordnung 2020 § 29 Abs 2 lit b eine positive Stellungnahme über die entsprechende Energieversorgung beilegen. Damit müssen Sie als Bauwerber VOR Einreichung des Bauansuchens eine Stellungnahme bei den Stadtwerken Kitzbühel beantragen (wenn Ihr Bauplatz im Netzgebiet der Stadtwerke Kitzbühel liegt). Bitte nutzen Sie hierfür das Formular „Erklärung Bauplatzeignung“.

Wie gehen Sie vor?

  • Planung mit dem Architekten
  • Auf Grundlage der Planung beauftragen Sie einen Elektroinstallateur oder einen Elektroplaner mit der Berechnung des Strombedarfs Ihres Bauvorhabens nach Projektumsetzung unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors.
  • Diesen Bedarfswert tragen Sie im Formular ein und reichen es unterschrieben und mit allen angeführten Beilagen bei den Stadtwerke Kitzbühel ein.
  • Bitte füllen Sie auch gleich den Netzzugangsantrag aus – dadurch bekommen Sie schon in diesem Schritt nicht nur die erforderliche Bestätigung, sondern haben zügig Information über die anfallenden Kosten für Ihren Netzanschluss. Durch dieses Angebot und erst durch die Gegenzeichnung ist Ihr beantragter Strombedarf für die Zeit nach der Bauumsetzung tatsächlich garantiert.
  • Die Stadtwerke Kitzbühel prüfen Ihr Ansuchen und bleiben mit Ihnen im Austausch.
  • Sobald die Energieversorgung sichergestellt ist, erhalten Sie das Formular gegengezeichnet retour und können Ihr Bauansuchen einreichen.

Netzzugangsantrag / Antrag auf Erhöhung des Netznutzungsrechtes

Um an das Verteilnetz der Stadtwerke Kitzbühel angeschlossen werden zu können, ist es erforderlich, dass Sie einen Netzzugangsantrag stellen. Diesen kann Ihnen Ihr Elektroinstallateur oder Elektroplaner ausfüllen.

Wie gehen Sie vor?

  • Sie beauftragen einen Elektroinstallateur oder einen Elektroplaner mit der Berechnung des Strombedarfs Ihres Bauvorhabens nach Projektumsetzung unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors. Dieser soll Ihnen auch gleich mit dem Ausfüllen des Netzzugangsantrages helfen.
  • Sie reichen den Netzzugangsantrag unterschrieben bei den Stadtwerken Kitzbühel ein.
  • Sollten Sie kein Bauvorhaben haben, sondern nur eine Erhöhung Ihres Strombezugsrechtes beantragen, so müssen Sie auch in diesem Fall den Netzzugangsantrag ausfüllen und bekommen ein Angebot.
  • Die Stadtwerke Kitzbühel prüfen den Antrag und bleiben mit Ihnen im Austausch.
  • Sobald die Stadtwerke Kitzbühel das Angebot ausgearbeitet haben, wird es Ihnen übermittelt.
  • Angebotsgültigkeit: 3 Monate ab Ausstellung, das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser Frist den Gegenbrief fertigen müssen, damit Sie das Angebot annehmen. Andernfalls erlischt das Angebot. Sollte es nicht möglich sein allenfalls notwendige behördliche Genehmigungen oder Einverständnisse mit betroffenen Grundeigentümern herzustellen, verliert das Angebot ebenfalls seine Gültigkeit.

Was beinhaltet das Angebot?

  • Netzzutrittsgebühr _ Ein nicht rückzahlbarer Betrag, den Ihr Bauvorhaben auslöst und den die Stadtwerke Kitzbühel in Rechnung stellen. Dieser Betrag wird anteilsmäßig kalkuliert.
  • Netzbereitstellungsentgelt _ In Abhängigkeit von Ihrem Stromanschluss müssen Sie gemäß einer behördlich festgelegten Umrechnungstabelle ein sogenanntes Strombezugsrecht erwerben. Dieser Wert wird in kW (Kilowatt) bzw TkW (Tarifkilowatt) angegeben und ist direkt abhängig davon, welchen Stromanschlusswert Sie beantragen. Beispielsweise entsprechen 3 x 20 A einem Wert von 6,0 TkW oder 3 x 40 A einem Wert von 19,0 TkW. Sollte ein altes Recht auf dieser Parzelle / bei diesem Anschluss existieren, so kommt dieses monetär zum Abzug.
  • Inbetriebnahme _ Die Inbetriebnahme beinhaltet die Messstellenüberprüfung und den Zählereinbau sowie das Einsichern Ihrer Anlage entsprechend Ihrem erworbenen Strombezugsrecht. Diese Position wird nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

Sollten Sie das Netzzugangsangebot nicht mit dem Gegenbrief bestätigen, werden die Stadtwerke Kitzbühel Ihre Stromversorgung nicht herstellen. Im schlimmsten Fall haben Sie keinen Strom, wenn Sie einziehen.
Sollten Sie den Gegenbrief mit weniger als zumindest 2 Monaten Vorlaufzeit zu jenem Zeitpunkt, zu dem Sie den Netzanschluss benötigen, retournieren, garantieren die Stadtwerke Kitzbühel keine termingerechte Fertigstellung.
Aus diesen Fristen ergibt sich, dass Sie sich frühzeitig um Ihren Stromanschluss kümmern müssen, denn sonst kann es passieren, dass Sie keinen Strom bekommen. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass wir zur Angebotslegung eine Zeitspanne benötigen, um das Projekt gesichert auszuarbeiten.

Herstellung Ihres Netzzugangspunktes / Hausanschlusspunkt

Nur wenn Sie das Netzzugangsangebot unterschrieben und fristgerecht retournieren, werden die Arbeiten seitens der Stadtwerke Kitzbühel gestartet. Bedenken Sie, dass eine Herstellung in den Wintermonaten schwieriger bis gar nicht möglich ist und bedenken Sie, dass wir eine Vorlaufzeit von zumindest 2 Monaten benötigen.

Fertigmeldung

Sobald Ihr Elektriker die Hausinstallation fertiggestellt hat und ein Platz an der Außenseite des Hauses für Messeinrichtung und ihre verbundenen Teile hergestellt ist, füllt Ihr Elektriker das Formular „Fertigmeldung“ aus und übermittelt dieses an die Stadtwerke Kitzbühel. Dieses Formular muss der konzessionierte Elektroinstallateur unterfertigen, weil er den Stadtwerken Kitzbühel garantieren muss, dass die Anlage entsprechend der gültigen Vorschriften und Normen sowie dem Stand der Technik entsprechend errichtet wurde. In diesem Formular wird auch der gewünschte Termin für den Zählereinbau genannt.

Zählereinbau

Zum vereinbarten Termin mit Ihrem Elektriker kommt ein Mitarbeiter der Stadtwerke Kitzbühel und prüft die Messstelle. Wenn diese Prüfung positiv ist, wird der Zähler eingebaut. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits alle Verträge für die Belieferung mit elektrischer Energie (Netzvertrag und Energieliefervertrag) haben, wird die Anlage bereits zu diesem Zeitpunkt eingesichert und Sie können darüber Strom beziehen.

Einsichern

Sobald die Anlage seitens der Stadtwerke Kitzbühel eingesichert wurde, können Sie darüber Strom beziehen.
Was müssen Sie davor noch erledigen?

  • Netznutzungsvertrag mit den Stadtwerken Kitzbühel abschließen.
  • Energieliefervertrag mit den Stadtwerken Kitzbühel oder einem alternativen Energielieferanten abschließen.


Sollten Sie keinen Netzzugangsvertrag unterschrieben haben und/oder keinen Energieliefervertrag unterzeichnet haben, so wird Ihr Stromzähler nicht eingesichert und Sie können keinen Strom beziehen.

Weitere erforderliche Verträge, damit Strom bezogen werden kann

Sie benötigen zwei Verträge:

  • Netzvertrag _ Dieser Vertrag muss im Netzgebiet der Stadtwerke Kitzbühel mit den Stadtwerken Kitzbühel abgeschlossen werden. Die dabei anfallenden monatlichen Gebühren sind behördlich vorgeschrieben.
  • Stromliefervertrag _ Den Vertrag über die Belieferung mit elektrischer Energie können Sie mit den Stadtwerken Kitzbühel abschließen oder Sie schließen diesen Vertrag mit einem alternativen Lieferanten ab.

Nur wenn beide Verträge rechtsgültig unterzeichnet vorliegen, kann Ihre Anlage eingesichert werden.